Kunststoff Birner GmbH - Pfreimd
Kunststoff  Birner GmbH - Pfreimd

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

 

1.1. Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund unserer Geschäftsbedingungen. Sie gelten somit für alle zukünftigen Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistungen gelten diese Bedingungen als angenommen.

Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

 

1.2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.

 

1.3. Diese Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmen ( § 14 BGB).

 

2. Angebot und Auftrag

 

2.1. Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich.

 

2.2. Aufträge gelten erst dann als angenommen bzw. erteilt, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind oder wir die Leistung ausführen. Mündliche Vereinbarungen werden erst durch schriftliche Bestätigung durch uns bindend.

 

3. Preise und Zahlungsbedingungen

 

3.1. Maßgebend für die Preisberechnung ist der am Tag der Lieferung oder Leistung gültige Preis in Euro zzgl. MwSt., zzgl. Verpackungs- und Frachtkosten ab unserem Werk, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

 

3.2. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind die Rechnungsbeträge innerhalb 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

 

3.3. Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt Zinsen in Höhe von 8 % p.a. über dem Basiszins zu berechnen. Mahnungen werden kostenpflichtig erstellt.

 

3.4. Bei neuen Geschäftsverbindungen behalten wir uns vor, eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.

 

3.5. Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsmäßig  nach oder stellt er seine Zahlung ein oder werden uns andere Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.

 

3.6. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn wir ausdrücklich zustimmen oder wenn Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind.

 

3.7. Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene

Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.

 

4. Liefer- und Leistungszeit

 

4.1. Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

 

4.2. Alle Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Teillieferungen sind zulässig.

 

4.3. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, behördliche Anordnungen etc., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des nocht nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

 

4.4. Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder späterer Erfüllung sind ausgeschlossen.

 

5. Versand und Gefahrenübergang

 

5.1. Der Versand erfolgt nach unserer Wahl auf Gefahr der Käufers.

 

5.2. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport auszuführenden Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat.

 

5.3. Wird der Versand ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich gemacht, geht die Gefahr mit der Absendung der Mitteilung der Versandbereitschaft an den Käufer auf diesen über.

 

6. Gewährleistung

 

6.1. Mängel an der vom Käufer bei uns gekauften Ware, die bei sachgemäßer Untersuchung ohne weiteres erkennbar sind, müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach der Ablieferung der Ware schriftlich angezeigt werden. Erfolgt innerhalb einer Woche keine Rüge, gilt die Vermutung für die Abnahme ohne Grund zu Widerspruch.

Unwesentliche Mängel, die die Funktionstüchtigkeit der gelieferten Ware nicht einschränken, berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

 

6.2. Wenn Mängel der Ware durch den Käufer festgestellt werden, darf er nicht darüber verfügen, d.h. sie darf nicht weiter verarbeitet oder weiter verkauft werden, bis sich beide Parteien über Abwicklung der Reklamation geeinigt haben.

 

6.3. Wir sind berechtigt, bei berechtigten Beanstandungen die Art der Nacherfüllung festzulegen (Ersatzlieferung, Nachbesserung).

Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener

Frist zu geben.

 

6.4. Weitergehende Ansprüche des Käufers, insbesondere ein Anspruch auf Schadenersatz, sind ausgeschlossen.

 

6.5. Wir sind zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nur dann verpflichtet, wenn der Käufer seinerseits seine Vertragsverpflichtungen erfüllt hat.

 

6.6. Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.

 

6.7. Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, wenn vom Käufer oder

Dritten unsachgemäße Änderungen oder Weiterverarbeitungen an der gelieferten Ware vorgenommen werden, die zu einer Schädigung der Ware führt. Dies gilt auch für fehlerhafte oder nachlässige Behandlung und übermäßiger Beanspruchung der gelieferten Ware.

 

7. Eigentumsvorbehalt

 

7.1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises unser Eigentum.

 

7.2. Der Käufer ist verpflichtet, bei Zugriffen von Dritten (Pfändung oder Ähnliches) auf den Umstand hinzuweisen, dass die Ware unter Eigentumsvorbehalt des Verkäufers steht.

 

7.3. Unser Kunde verpflichtet sich, uns unverzüglich über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware zu unterrichten.

 

7.4. Mit Zahlungseinstellung und/oder Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens erlöschen das Recht zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder Einbau der Vorbehaltsware.

 

8. Urheberrecht

 

8.1. Der Käufer übernimmt die volle Verantwortung dafür, dass durch die Verwendung der von ihm vorgelegten Originale oder nach seinen Angaben hergestellten Vorlagen, Zeichnungen, Unterlagen, nicht Rechte Dritter verletzt werden. Die von uns hergestellten Muster, Skizzen, erstellten Hilfsmittel, Entwürfe und Probedrucke bleiben unser Eigentum, insoweit dies nicht gesondert mit dem Käufer vereinbart ist.

 

8.2. An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. 

 

9. Sonderanfertigungen

 

Bei Sonderanfertigungen, bei denen wir ein entsprechendes Muster unseres Kunden mit Angabe der zu verarbeitenden Rohstoffe und auf den Artikel bezogenen technischen Anforderungen erhalten, stellt unser Kunde uns von Ansprüchen Dritter frei, insbesondere hinsichtlich der durch das vorgegebene Muster eventuell verletzten Patent- und sonstigen Schutzrechte Dritter.

 

Die Kosten für Sonderanfertigungen gehen zu Lasten unseres Kunden.

 

10. REACH- und RoHS-Konformität

 

10.1. Pflicht zur Weitergabe von Informationen über Stoffe in Erzeugnissen (Art. 33 REACH-VO).

Unsere Erklärungen zu Art. 33 REACH-VO beruhen auf dem gegenwärtigen Wissensstand und den Aussagen unserer Lieferanten

und Hersteller. Diese Aussagen erfolgen in gutem Glauben und sind ungeprüft.

 

10.2. Anforderungen an Sicherheitsdatenblätter (Art. 31 REACH-VO).

Die bei uns hinterlegten Sicherheitsdatenblätter (Art. 31 REACH-VO) sind

Eigentum der jeweiligen Lieferanten und Hersteller. Diese wurden auch darauf hingewiesen, sich an die REACH und RoHS-Konformität zu halten.

 

Wir übernehmen daher weder eine ausdrückliche noch eine stillschweigende Garantie oder Gewährleistung oder sonstige Haftung im Zusammenhang mit den Auskünften gemäß Artikel 33 und Artikel 31 REACH-VO.

 

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

 

11.1. Erfüllungsort ist Pfreimd.

 

11.2. Gerichtsstand für das gerichtliche Mahnverfahren ist Pfreimd. Für alle aus Lieferverträgen und sonstigen Rechtsgeschäften entstehenden Ansprüche und Rechtstreitigkeiten ist ausschließlich Gerichtsstand Pfreimd. Wir sind jedoch berechtigt, am Sitz des Käufers zu klagen.

 

11.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 

12. Schlussbestimmungen

 

12.1. Sollten einzelne Bestimmungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt und sind dann so auszulegen bzw. zu ergänzen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird. Dies gilt auch für eventuell ergänzungsbedürftige Lücken.

 

12.2. Der Käufer ist damit einverstanden, dass wir die aus der Geschäftsbeziehung mit ihm erhaltenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes für unsere eigenen geschäftlichen Zwecke verwenden.

 

12.3. Mündliche Abmachungen, Nebenabsprachen und Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung, dies gilt auch für den Verzicht auf die Schriftform.

 

12.4. Wir sind berechtigt, diese Bedingungen von Zeit zu Zeit zu ändern.

 

 

 

 

 

 

 

Stand: Januar 2022

 

Hier finden Sie uns

Kunststoff  Birner GmbH

Am Kalvarienberg 20

D- 92536 Pfreimd 

Kontakt

Telefon: +49 9606 - 92 33 92

eMail: info@kunststoff-birner.de

 

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